Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreiskontrolleur

Kreiskontrolleur

, m.


I vereinzelte Bezeichnung für einen Proviantbuchhalter auf Grund seiner Funktion als Kontrollorgan des Kassenwesens bei der Kreismiliz 
  • hat der proviant-buchhalter alle treffende contract als creiß-controlleur mit zu unterschreiben
    1695 Lünig,CJMilit. 545
II niederer Bedienter bei der Steuerbehörde eines Kreises (III 4)