Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreiskriegsamt

Kreiskriegsamt

, n.

Militäramt unterschiedlichen Ranges in einem Kreis (III 2) 
  • 1622 Moser,KreisVerf. 470
  • dise hohe crays-kriegs-aemter seynd ... von gedoppelter art; einige haben ... ihren grund in denen reichs-gesetzen, andere ... seynd erst nach der zeit in denen craysen aufgekommen und zwar denen reichs-constitutionen keineswegs entgegen
    1747 Moser,StaatsR. 29 S. 17
  • die in denen reichs-gesetzen gegruͤndete crays-kriegs-aemter seynd 1. der crays-hauptmann oder oberste, 2. dessen nachgeordneter ..., 3. die zugeordnete, welche die stelle derer crays-kriegs-raͤthe vertretten, oder deren substituirte raͤthe
    1747 Moser,StaatsR. 29 S. 21
  • 1773 Moser,KreisVerf. 481
  • die ... kreis-kriegs-aemter ... durch eine wahl der kreis-staͤnde besetzt werden sollen, ... ist die verwaltung derselben in allen kreisen sehr abwechselnd gewesen
    1789 Krünitz,Enzykl. 48 S. 509.
  • oJ. Moser,StaatsR. 30 S. 221
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