Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreiskriegsrat

Kreiskriegsrat

, m.

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von einem Kreiszugeordneten entsandter, vereidigter Inhaber eines Militäramts bei der Kreismiliz, der dem Kreisobersten beigeordnet ist
  • instruktion und bestallung des kreiskriegsrates 
    um 1535 E. Schwend, Entwicklungsgesch. d. bayr. Kreisverfassung v. 1531 bis 1542 (Diss. phil. München 1919) 40 Anm. 70
  • 1542 QGRefjh. X 217
  • 1664 Moser,StaatsR. 29 S. 129
  • 1688 Moser,StaatsR. 29 S. 131
  • in einigen actis publicis werden sie [nach- und zugeordnete] auch aßistenz-raͤthe, noch oͤffters ... adjuncti, am allermeisten ..., sonderlich wann von ihren substitutis die rede ist, crays-kriegs-raͤthe genannt
    1747 Moser,StaatsR. 29 S. 258
  • im feld besorgten die dem crays-obristen zugegebene crays-kriegs-raͤthe das noͤthige
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 219
  • die in denen reichs-gesetzen gegruͤndete crays-kriegs-aemter seynd 1. der crays-hauptmann oder oberste, 2. dessen nachgeordneter ..., 3. die zugeordnete, welche die stelle derer crays-kriegs-raͤthe vertretten, oder deren substituirte raͤthe
    1747 Moser,StaatsR. 29 S. 21
  • 1595 wurde die pflicht der creys-kriegsraͤthe bey dem fraͤnkischen creys dahin erneuert und erweitert, daß solche, dem heil. reich, dieses creyßes staͤnden und dessen obristen treu und gehorsam seyn, deren schaden warnen, dagegen deren ... bestes werben zu wollen, pflicht und eydt ablegen sollten
    1766 J.Chr. Hirsch, Kurze Beleuchtung des ... Creys-Obristen-Amts ... (Ansbach 1766) 47
  • dise crays-kriegsraͤthe [im frk. Reichskreis] behalten ihr amt lebenslang
    1773 Moser,KreisVerf. 458
  • dise fraͤnckische crays-kriegsraͤthe sollen den rang vor denen general-majors, wann selbige keine fuͤrsten seynd, haben
    1773 Moser,KreisVerf. 480
  • jeder dieser zugeordneten praͤsentiret statt seiner dem kreise einen kreis-kriegs-rath, welcher von demselben bestaͤtigt und verpflichtet und ... an den kreis-obersten verwiesen wird
    1789 Franken/Krünitz,Enzykl. 48 S. 509
unter Ausschluss der Schreibform(en):