Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisrepartition

Kreisrepartition

, f.

Grdw. zu lateinisch partitio "Teilung"
Verteilung der Kreisbeschwerungen auf die einzelnen Kreise (III 2); auch das Verzeichnis, das die jeweilige Kreisrepartition enthält
unter Ausschluss der Schreibform(en):