Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisrichter

Kreisrichter

, m.

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I wie Kreisgraf (I) 
  • die ersten gograuen mochte man auch ... kreißgrauen oder kreißrichter nennen, fuͤr denen man die leute ruͤgen mag
    1591 Spangenb.,Adelsp. 1321v
II Vorstand eines Kreisgerichts (II) 
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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