Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisumlage
Artikel davor:
Kreistag(es)abschied
Kreistagsgesandte
Kreistagsgesandtschaft
Kreistagsprotokoll
Kreisterritorium
Kreistruhe
Kreistruppen
Kreistürkenhilfe
Kreistürkensteuer
kreisüblich
Kreisumlage
, f.
I
(außergewöhnliche) Kreisanlage (I)
- 1690 Moser,StaatsR. 31 S. 245
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1693 Moser,StaatsR. 28 S. 165
Faksimile - in Google Books
- es ist ... eine nicht geringe beschwerde, daß der conventional- oder usual-fuß, welcher ohnehin ein illegaler und per conclusa circuli aboliter fuß ist, in allen crays-umlagen gebrauchet wirdwohl 1740 Moser,KlSchr. X 197
- von zeit zu zeit auf denen creyß-taͤgen eine creyß-umlag von roͤmer-monathen gemacht werden muß1766 Cramer,Neb. 64 S. 58Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
II
die für die Bedürfnisse eines Kreises (III 4) unter Umständen zusätzlich auf die Bevölkerung umgelegte Geldsteuer
vgl.
Kreisanlage (II)
- 1818 VerfBaiern I Beil. VI p. 110
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- anwendung des steuerfußes auf die gemeindebezirks- und kreisumlagen1827 Rudhart,Finanzverw. 76Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- werden ... für gemeinsame bedürfnisse sämmtlicher gemeinden eines kreises ... kreisumlagen erhoben. diese ... kreisumlagen sind für die unterthanen eine große last, sowohl wegen ihrer öftern wiederkehr und wegen der größe des betrages, als wegen der anwendung des üblichen maßstabes, nach welchem sie vertheilt werden1827 Rudhart,Finanzverw. 184Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte