Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreuzmal

Kreuzmal

, n.

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Grenzzeichen in Form eines Kreuzes
  • geheime visite und älteste leute im lande dazu ziehen, ob sie vestigia von den eisernen und kreutzmahlen befinden
    1643 ProtBrandenbGehR. II 126