Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegsregiment

Kriegsregiment

, n.

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I Herrschafts- und Befehlsgewalt im Krieg (IV) 
  • fünff buͤcher von kriegß regiment vnd ordnung, wie sich ein yeder kriegßman inn seinem ampt vnd beuelch halten soll, vnd was zů anfang eines kriegs zuͤerwegen ... sey, auch von allerley beuelch vnd aͤmpter, vom hoͤchsten biß auff das niderst ... verfaßt vnnd an tag geben durch Lienhart Froͤnspergern (1555)
    [Buchtitel]
  • 1570 Lünig,CJMilit. 68
  • soll in allen rechtssachen, ... die das kriegs-regiment betreffen, der feld-marschalk persönlich gegenwertig sein
    1668 DWB. V 2289
  • 1732 LiskowSchriften I 144
II militärische Disziplin, Kriegzucht 
  • 1557 Neocorus,Ditm. I 455
  • gut kriegs-regiment, recht und disciplin im heil. reich (daher die teutsche nation vor jahren weit beruͤhmt gewesen)
    1576 RAbsch. III 361
III seit dem 16. Jh. Gesamtheit der Angehörigen einer Waffengattung, dann auch die in kleinere Einheiten unterteilte Heeresabteilung