Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegsschultheiß
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Kriegsschultheiß
, m.
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rechtskundiger Beisitzer bei der Verhandlung eines Kriegsgerichts (I)
- [Buchtitel: Caspar Stieler,] auditeur oder kriegs schultheiß1692 (oder früher) ZRG.2 Germ. 25 (1904) 58Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die auditeurs, die ehemals mit einem weit angemessenern ausdrucke kriegsschultheißen genannt wurden, sind eine art von rechtskonsulenten, aktuarius, registrator und syndikus bey den regimentern1785 Fischer,KamPolR. II 81Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der auditeur, feld-richter, kriegs-richter, feld- oder kriegs-schuldheiß ... ist ein einem oder mehrern regimentern beygegebener rechts-gelehrter, welcher das dabey vorfallende proceß-wesen nach den vorgeschriebenen kriegs-ordnungen ... besorget, die inquisiten examiniret, die aussagen protokolliret, bey dem kriegs-rechte gemeiniglich die lezte stimme hat und das urtheil verfertigt und publicirt1790 Krünitz,Enzykl. 50 S. 523 [vgl. ebd. 523-537]
- kriegs-schuldheiß, ein gutes, aber nur in einigen oberdeutschen gegenden uͤbliches wort, einen auditeur zu benennen, der daselbst auch regiments-schuldheiß genannt wird1790 Krünitz,Enzykl. 52 S. 1