Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Kür

1Kür

, Kur
A im Anschluß an kiesen zunächst die Tätigkeit des Prüfens, woraus sich die zwei Bedeutungsstränge des Beurteilens und des Wählens entwickeln, um die sich weitere Bedeutungen ansetzen
    I Abwägung, Beurteilung
    • 1 Beratung, prüfendes Bedenken, Dafürhalten
    • 2 Belieben, Ermessen und darauf beruhende Entscheidung; häufig in der Wendung mit vrîer kür "freiwillig"
    • 3 Prüfung
    • 4 Deich- und Wegeschau
    • 5 gerichtliche Untersuchung, Gerichtssitzung, Gerichtstag
    • 6 Probezeit für Lehrjungen
    II Wahl
    • 1 das Auswählen, absolut oder unter mehreren Dingen; hierzu gehört wohl in den Kur setzen, stellen "zur Auswahl stellen"
      • -- Sprichwörter:
    • 2 Wahl zu einem Amt, insbesondere die Ausübung des Wahlrechts bei der deutschen Königswahl, vereinzelt übertragen auch der Wahltag
B aus der Kernbedeutung "Entscheidung nach einer Prüfung, Ergebnis einer Beratung" entstehen verschiedene Bedeutungskomplexe
    I gewillkürte Einung (V), Übereinkunft, autonomes Statutarrecht
    II Leistung
    • 1 Strafe (meist Geldbuße) für die Übertretung einer 1Kür (B I), in Aachen auch Schuld- oder Strafhaft in einem Privathaus
    • 2 Abgabe, Gebühr oder Steuer, häufig für Besthaupt mit starkem Bezug zu 1Kür (A II 1) 
    III Maß
    • 1 zunächst in der allgemeinen Bed. "Art u. Weise, rechtes Maß", die sich verrechtlicht: durch Übereinkunft festgesetzter Richtwert, Standard, bei Edelmetall der Feingehalt
    • 2 Flureinheit beim Grasland einer Warfgenossenschaft auf den Halligen
    IV Wahlentscheidung
    • 1 Wahlstimme, bei der Königswahl gelegentlich auch personifiziert zu Kurfürst I; häufig belegt sind die Wendungen mit gemeiner (gelîcher) kur "übereinstimmend, einstimmig" u. der kollektive Sg. mit der meisten (merern) kur "mit der Mehrzahl der Stimmen, durch Mehrheitsbeschluß"
    • 2 Ergebnis der Wahl zu einem Amt, tw. auch als der Gewählte aufzufassen; hierher vielleicht mnl. core ende tal mit der fraglichen Bedeutung "volle Zeugenzahl für den gültigen Abschluß eines Rechtsgeschäfts"
C Befähigung, Vermögen
    I von einer Person ausgehend
    • 1 Recht des Auswählens unter mehreren Dingen, Entscheidungsfreiheit, Wahlmöglichkeit
    • 2 Recht der freien Wahl zu einem Amt, insbesondere das Stimmrecht bei der deutschen Königswahl, auch erweitert zu: Kurwürde 
    • 3 Recht auf das Besthaupt 
    • 4 Verfügungsgewalt einer Privatperson 
    II von einer Allgemeinheit ausgehend
    • 1 Gerichtshoheit, Gerichtsgewalt
    • 2 Rechts- oder Regierungsgewalt, amtliche Befugnis
D weitere, übtr. Bed.
    I Gruppe
    • 1 Organ der Rechtspflege und Verwaltung von Flandern bis Oldenburg mit örtlich unterschiedlicher Kompetenz; Verwaltungsausschuß der Gemeinde, Stadtgericht, Gesamtheit der Urteilsfinder, im weiteren Sinne auch eine Versammlung (vgl. mnl. ene cuere beclaghen "eine Versammlung einberufen")
    • 2 Wahlmännergremium
    • 3 im Bergrecht: Zusammenschluß von Bergleuten zur gemeinschaftlichen Nutzung einer Grube
    • 4 eine Koppel Hunde als Abgabe
    II Rechtsbereich
    • 1 nur mnl.: Geltungsbereich der städtischen 1Kür (B I) 
    • 2 Land, mit dem die Kurwürde verbunden ist
    • 3 Amtsstelle
    • 4 eine wohl durch eine 1Kür (D I 3) bearbeitete Grube im Bergbau
    • 5 wie Kürgut