Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürleib
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Kürlager
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Kurlehen
Kürleib
, n.
nur ae. cyrelīf zu ae. līf "Leben"
Abhängigkeitsverhältnis gegenüber einem Herrn, den sich der Betreffende gewählt hat, auch eine unter diesem Verhältnis lebende Person (Bosw.-Toller,Suppl. 142)
Abhängigkeitsverhältnis gegenüber einem Herrn, den sich der Betreffende gewählt hat, auch eine unter diesem Verhältnis lebende Person (Bosw.-Toller,Suppl. 142)
- 880/85 Kemble,CDipl. II 116
- 11. Jh. Napier,Contrib. 279