Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürpräsenz

Kürpräsenz

, f.

Aufwandsentschädigung für das am Kürgericht (III) beteiligte städtische Personal
  • dargegen sollen auch der herr zum halben theil vnd der statt cammer zum anderen halben theil die churpraesens entrichten vnd bezahlen, nemblich einem jeglichen eines rahts syndico, secretario, duͤrwerder vnd sembler 2 rader alb.
    1577 Noppius,AachChr. III 108