Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürschnergeselle
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Kürschenwürchterknecht
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Kürschneramt
Kürschneramtsschra
Kürschnerbesoldung
Kürschnerbruderschaft
Kürschnergeselle
, m.
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Geselle (IV 1) bei einem Kürschner
- 1404 Straßburg/Schanz,Gesellenverb. 169
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- 1504 GlückshrZürich 176
- 1529 Straßburg/Schanz,Gesellenverb. 249
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- zum ersten mögen die erbern kurschnergesellen ein herberg nach irer gelegenheit bestellen, ... in wellicher alle kurschnergesellen und jünger, so hierein in dise stadt komen, einkören sollen1574 Augsburg/Schanz,Gesellenverb. 267Faksimile - in Google Books
- soll hinfurter kein kurschnergesell in die kirschnerzunfft angenommen, noch das maisterstück zu machen zugelassen werden, er hab dann zuvor in diser statt alhie bey einem oder mehr zunfftigen meistern gemelts handwercks zwey jahr aneinander gearbeitet1590 FrankfZftUrk. I 287
- 1608 PommJb. 2 (1901) 112
- 1735 CCMarch. V 2 Anh. 490
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