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nach Bezeichnungen wie die vürsten an der kür (Mitte 13. Jh. GuteFrau V. 2902) oder dhes kores vursten (Ende 13. Jh. BrschwRChr. V. 8102) setzt sich das Kompositum Kurfürst durch, das in der formelhaften Reihung kurfürsten und fürsten (15./16. Jh.) zu kur(-) und fürsten (16./17. u. noch 18. Jh.) gekürzt wird
I einer der geistlichen oder weltlichen Reichsfürsten, die das ausschließliche Recht der Königs-/Kaiserwahl besitzen
II übtr. in der Fachsprache der Münzer: Kurfürsten setzen; zu Kurfürsten machen mehrfach geglühte und zurechtgeschlagene Schrötlinge in die endgültige Form bringen
Würde und Aufgabenbereich eines Kurfürsten (I) 
Beamte eines Kurfürsten (I) 
auf einen Kurfürsten (I) bezogener Rechnungsfuß bei der Erhebung von Reichssteuern
Stellungnahme, Gutachten des Kurfürstenrates (II) 
Gesamtheit der Botschafter und Sendboten eines Kurfürsten (I) 
selten für Kurfürstergulden 
wie Kurfürstenrat (II) 
selten für Kurfürstermünze 
feine Kleinmünze der vier rheinischen Kurfürsten (I) 
I Deputierter eines Kurfürsten (I) auf einem 1Reichstag (I) 
II Körperschaft der Kurfürsten (I) als eines der drei Reichstagskollegien
Münze im Wert eines viertel Kurfürstentalers 
Münzgepräge, Münzfuß der rheinischen Kurfürsten (I) 
Versammlung der Kurfürsten (I) außerhalb des Reichstags zur Beratung interner und Reichsangelegenheiten
große Silbermünze mit Kurfürstenbildnis
I Kur(würde), Recht zur Königswahl, auch übtr. das dieses Recht ausübende Kurhaus 
II Herrschaftsgebiet eines Kurfürsten (I), mit dessen Besitz die Kurwürde verbunden ist (Ende 18. Jh. mitunter aus kur- und fürstentum zu kurtum gekürzt, zB. 1771 Josephinismus III 242, 1804 Gönner,StaatsR. 54, 123, 125, 193, 351)
III kurfürstlicher Ornat
wie Kurfürstenamt 
vertragsmäßiger Zusammenschluß mehrerer oder aller Kurfürsten (I); auch die Vertragsurkunde
Wahl des Reichsoberhauptes durch die Kurfürsten (I) 
wie Kurfürstermünze 
Rang und Befugnis eines Kurfürsten (I) 
wie Kurfürstergulden 
gemeinschaftliche Münzwährung der vier rheinischen Kurfürsten (I) 
im Handel geschätzte Goldmünze der vier rheinischen Kurfürsten (I) 
wie Kurfürstermünze 
Doppeltitel des Erzbischofs von Mainz
wie kurfürstlich 
seltene Bez. für den kurrheinischen Kreis (III 2), der in der Hauptsache die Territorien der vier rheinischen Kurfürsten (I) umfaßt
einen Kurfürsten (I) betreffend, auf einen Kurfürsten (I) bezogen