Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurhut

Kurhut

, m.

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I Kopfbedeckung eines Kurfürsten (I) als Teil seines Amtsornats, zugleich das wichtigste kurfürstliche Hoheitszeichen, auch Abbild desselben als Warenkennzeichnung
vgl. Kurkappe
II übtr.: Kurwürde, Kurstimme