Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurkreis

I dasjenige Gebiet eines Kurfürsten (I), mit dem die Kurwürde verbunden ist, auch allgemein das Territorium eines Kurfürsten (I) 
II ein Reichskreis, der Kurlande enthält
III der Reichskreis der vier rheinischen Kurfürsten (I)