Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurrentgeschoß

Kurrentgeschoß

, n.

Vermögenssteuer des laufenden Jahres
  • daß ein jeder bürger oder bürgerin ... ihr gesetztes currentgeschoß jährlich halb auf ostern, halb auf Michaelis ... bezahlen und richtig machen müssen
    1615 MittErfurt 33 (1912) 169 Anm. 25