Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lagbieten
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lagbieten
, v.I bei der Veräußerung ein Grundstück oder Pfand an drei Dingtagen (I 2) aufbieten (II 4) zur Geltendmachung bestehender Rechte und zum Ausschluß aller nicht geltend gemachten Rechte
II sich mit dem Reinigungseid vor Gericht von einem Verdacht reinigen
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