Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagel

Lagel

, n., auch f. u. m., Lägel, n., auch f. u. m.

aus lateinisch lagoena ,Gefäß'
Behälter zur Aufnahme von flüssigem oder schüttbarem Gut, tw. mit geeichtem Fassungsvermögen, Faß, Tonne, Weinbütte, auch Flasche
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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