Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagermiete
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Lagerherr
Lagerhufe
Lagerleute
Lagerlohn
Lagermeß
Lagermiete
, f.
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I
Abgabe für gelagertes Holz?
- sie weisen ... einem iglichen abt zu N. ... das eilft scheit holz von der legermitt1534/54 Franken/GrW. VI 56 [oder hier Bez. für das gelagerte, aufgeschichtete Holz?]Faksimile (ca. 285 KB)
- ist unser alte gerechtigkait ... und derfen auch kain legermit geben vom zimmer, das usser unser welden kümpt1561 WürtLändlRQ. II 97Faksimile (ca. 50 KB)
II
wie Lagergeld (II)
- 1828 Pöhls,HR. I 252
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1830 Pöhls,HR. III 64
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1832 Schlössing,KaufmWB. 199
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