Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagmannschaft

Lagmannschaft

, f.

Amt, Tätigkeit, Stellung eines Lagesmanns 
  • diejenigen reichsraͤthe, welche nicht in persohn bey ihren laghmannschafftsjuridiquen seyn koͤnnen, sofort ihre laghmannschafften abtreten sollen
    1680 SammlLivlLR. II 767
unter Ausschluss der Schreibform(en):