Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagmannsding

Lagmannsding

, n.

Gerichtssitzung
  • es sollen auch um dererwillen, die weiter weg und ausser reichs sind ..., die ... laghmanns-tingen ... zu gewissen zeiten des jahrs gehalten werden
    1695 SammlLivlLR. II 1353