Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagmannsgerichtshegung

Lagmannsgerichtshegung

, f.

Abhaltung des Lagmannsgerichts 
  • k. m. haben wegen der laghmanns-gerichtshegungen ... resolviret, daß sie ... einmal im jahr gehalten werden sollen
    1680 SammlLivlLR. II 770