Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagmannsjuridique

Lagmannsjuridique

, f.

Sitzung(speriode?) eines Lagmannsgerichts 
  • diejenigen reichsraͤthe, welche in persohn ihre laghmanns-juridiquen beywohnen wollen und koͤnnen, ihre laghmannschafften fuͤr ihre lebenszeit behalten moͤgen
    1680 SammlLivlLR. II 767