Land(es)herr, m.
Land(es)herr, m.
Inhaber der höchsten Herrschaftsgewalt (insb. der Gerichtshoheit) in einem Land (II 1), auch gebraucht von einer Gebietskörperschaft (Stadtgemeinde)
Angehöriger des Adels
Herrschaftsträger unterschiedlicher Art (Landpfleger, Ratsherr in Hamburg)
Grundeigentümer, Besitzer eines Landguts
Gerichtsschöffe eines Oberhofs (II)