Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)kundige

Land(es)kundige

, m.

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wer über Land und Leute und das Landesrecht Auskunft geben kann
zu Kundige
  • wir Karl ... keiser ... wollen, daz du [graven zu Wirtemberg] dich eigentlich erfarest an den altsezzen und lantkundigen, ob die geistlichen ... zu Rotenmuͤnster von alters mit den burgern und der stat zu R. ... gestewret haben
    1375 RottweilUB. 161
  • 1827 StaatsbMag. VII 640
unter Ausschluss der Schreibform(en):