Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)verbot
Artikel davor:
Landuntermarschall
Land(es)untertan
Landuobo
Landurbarienurteil
Land(es)urfehde
Landurlog
Land(es)urteil
Land(es)vater
land(es)väterlich
Landverbietung
Land(es)verbot
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Verbot, ein Land (II 1) zu betreten od. sich darin aufzuhalten
- wirdt einer verweist vnd helt das landt verbott nicht, sondern wirdt wider begriffen ... so sol der proffoß von stund an den ersten morgen der kompt durch den hauptmann vnd samptlichen befelchhaber ein standrecht bestellenJungkhanss,KriegsO. (Köln 1590) O IVv
- landesverbot, wodurch fremden, welche sich in ein land begeben, der eintritt oder aufenthalt in demselben untersagt wird1804 v.Berg,PolR. IV 461Faksimile - in Google Books