Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)verbot

Land(es)verbot

, n.

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Verbot, ein Land (II 1) zu betreten od. sich darin aufzuhalten
  • wirdt einer verweist vnd helt das landt verbott nicht, sondern wirdt wider begriffen ... so sol der proffoß von stund an den ersten morgen der kompt durch den hauptmann vnd samptlichen befelchhaber ein standrecht bestellen
    Jungkhanss,KriegsO. (Köln 1590) O IVv
  • landesverbot, wodurch fremden, welche sich in ein land begeben, der eintritt oder aufenthalt in demselben untersagt wird
    1804 v.Berg,PolR. IV 461