Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landleutengeld

Landleutengeld

, n.

Abgabe an die Kirche von einem Gemeindegenossen
  • jedoch solle ein jeder beysess auch so viel schuldig sein zu geben, als ein landmann von dem landlüthengelt 
    1696 SchweizArchVk. 13 (1909) 127