Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landpartierer

Landpartierer

, m.

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Grdw. v. frz. partir "teilen"
im Land umherziehender, als betrügerisch geltender Kleinhändler
  • etzliche störer und landpartirer, juden und andere ... sich unterstehen ... mit haussiren, flicken ... und daß altte kupffer auffkauffen ... und ... auß dem lanth partirn und verhandeln
    1578 Coburg/Hornschuch,Keßler. 444