Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landschaft(s)rechnung

Landschaft(s)rechnung

, f.


I (die auf einem Landestag IV stattfindende) jährliche Abrechnung über die von der Landschaft erhobenen und verwalteten Steuergelder
  • 1664 CCMarch. IV 4 Sp. 87
  • hat ein ehrsamer rath ... sich ... erklaͤrt, je und allweg zur jaͤhrlichen abhoͤr der landschaftsrechnung einen ausschuß zu diesem ende beizuziehen, damit jedesmal der unterthanen nothdurft beobachtet ... werde
    1698 H. Ruckgaber, Gesch. d. Frei- u. Reichsstadt Rottweil II 2 (1838) 103
  • von der landschaffts-rechnung, wie die vor dem landes-herrn und der landschafft abzulegen sey?
    1720 Brenneysen,OstfriesHist. II 129
  • 1769 Moser,RStändeLand. 370
II Buchhaltung (I) über Einnahmen und Ausgaben der ostpreußischen Kreditkasse
III (Tag der) Rechnungslegung durch die Vorstände der Gerichte Vaduz und Schellenberg im Fürstentum Liechtenstein über die von den Einwohnern erhobenen Steuergelder