Landschaft(s)schuld, f.
Landschaft(s)schuld, f.
I
von den Ständen (übernommene und) abzutragende finanzielle Verbindlichkeit
- 1669 Schulze,Hausg. I 57
- 1683 CCMarch. VI 1 Sp. 559 Faksimile
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die abtretung der ... landschaftsschuld auf die gemeinden wird ... bestättiget1812 NjblFrkG. 8 (1913) 47
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das land hatte zu den kammerschulden nichts beizutragen, und umgekehrt die kammer nichts zu den landschaftschulden1829 Mohl,WürtStR. I 556 Anm.3 Faksimile
II
von den Einwohnern aufzubringende Gemeindeschuld (I)
- 1676 GallerinRiegersb. III 2 S. 171
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die standesherren sind nicht schuldig an den ... landschaftsschulden, die durch einen socialverband mehrerer gemeinden zu einem gewissen endzweck gemacht wurden und ... sich auf die gemeindscassen eignen, beizutragen1819 SammlBadStBl. I 543