Suche nach landvogt* im Index Wortartikel

13 Treffer

(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)

I Statthalter, Reichs- oder Landesbeamter, der einem Gebiet vorsteht, tw. mit Bedeutungsentwicklung zu Regent
  • 1 zum Begriff
  • 2 im Reichsdienst: dem König unterstellter Verweser einer Reichsvogtei, oberster Aufsichtsbeamter über die Herrschaftsrechte u. Reichsgefälle, insb. tätig in der Rechtspflege; in verpfändeten Reichsgebieten u. bei Personalunion v. Reichs- u. Landesherrschaft nicht immer von I 3 zu scheiden
  • 3 im Dienst eines Landesherrn (I): eingesetzter oder gewählter Vertreter der landesherrlichen Gewalt für ein Land (II 1), einen Landesteil oder in einer Gebietsherrschaft (in reichsunmittelbaren Gebieten nicht der Amtsinhaber, sondern der geschäftsführende Beamte) mit Kompetenzen in Verwaltung, Justiz- u. - seltener - Militärwesen, oft Synonym für Landesrichter (III); teils oberster landesherrlicher Beamter, teils Vorsteher einer nachgeordneten Behörde
  • 4 verschiedene Funktionen des Landvogts (I 2 und 3) bei der Landfriedenswahrung, insb. die richterliche, woraus sich im 14. Jh. eine Bedeutung "gewählter Landfriedensrichter" aussondert
II Verwalter eines Landgutes
III (wohl aus I) ländl. Gerichtsbote
IV in Mähren: Vorstand der Bienenzüchter
V Flüssigkeitsmaß (aus Landfuder entstellt?)
I 1Amt (II) eines Landvogtes (I), advocotia
II konkret: die Gerichts- oder Verwaltungsinstitution, der ein Landvogt (I) vorsteht
III Zuständigkeitsbereich, Verwaltungsgebiet eines Landvogtes (I), tw. vom Appellativ zum Eigennamen übergehend
IV Amtsgebäude eines Landvogtes (I) 
V Vertretung der Untertanenschaft in der Landvogtei (III) Schwaben
in einigen obd. Territorien belegt; Verwaltungs- und besonders Gerichtsbehörde unter einem Landvogt (I); personifiziert: Beamtenschaft
reichsunmittelbares Dorf in der Landvogtei (III) Elsaß mit Gerichtsstand bei der Reichsstadt Hagenau
Einkünfte einer Landvogtei (II) 
die Landvogtei (I u. II) betreffend
Verwaltung einer Landvogtei (III) 
wie Landvogteiverwaltung 
Amtstätigkeit als Landvogt (I 3) 
das 1Hofgericht (V 3 c) der vorderösterreichischen Verwaltung
Amtsgehilfe des Landvogtes (I 2) von Schwaben
vom Landvogt (I 2) bestimmte Mitglieder des abgehenden Stadtrates, die in den neuen, von der Bürgerschaft gewählten Rat übernommen werden