Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lastgeld

Lastgeld

, n.


I
I 1 nach der Befrachtung eines Schiffes erhobene Abgabe
vgl. Lastenzoll
I 2 nach dem Tonnenmaß des gegrabenen Torfs berechneter Legeschatz (I) 
I 3 nach der Last (I) Bier berechnete Abgabe
II für die Genehmigung eines Schiffsbaues in einer Hamburger Werft im Auftrag einem Fremden von der Stadt erhobene Gebühr
III Gebühr für die Benutzung eines Bordings 
IV wie Freikaufgeld 
V (Verpflegungs)Aufwand für eine ländliche Hilfskraft?
unter Ausschluss der Schreibform(en):