Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lautlich
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lautlich
, adj.
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herkömmlich, offenbar, gewöhnlich (I)
zu
lauten (II)
- so solte der aigenman vor meniglichen recht haben zu lösen u. zu lyhen, als das lautlich were, recht u. gewonlich1456 SchwäbWB. VI Nachtr. 2442
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