Lediggebung, f.
Lediggebung, f.
I
Freigabe aus der Leibeigenschaft
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sein sie nachmalen jren herrn von beruͤrter leibeygenschafft wegen nichts mehr schuldig. ist auch in solcher lediggebung gar nit braͤuchlich, daß jnen die herrn einig dienst vorbehalten1558 Gobler,StatB. 6v