Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Legationssekretär

Legationssekretär

, m.

dem Legationsrat beigeordnete Hilfskraft
  • 1673 Moser,StaatsR. 29 S. 480
  • ein legations-secretarius ist eine person, so von einem reichs-stand seinem gesandten zugegeben wird, um sich dessen bey verschiedenen ceremoniel-vorfallenheiten, wie auch zu fuͤhrung des protocolls in dem collegio, darinn der gesandte sitz und stimm hat, ... ferner zu rangirung derer acten, auch ... beyhuͤlff in denen gesandtschafftlichen verrichtungen selbst, ... bedienen zu koͤnnen
    1751 Moser,StaatsR. 45 S. 289
  • 1757 RechtVerfMariaTher. 374
  • 1777 Moser,VölkerR. 221
  • 1795 StaatsRHeilRömR. 68f.
unter Ausschluss der Schreibform(en):