Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): legitimieren
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Legitimationsbrief
Legitimationsschein
Legitimationschrift
Legitimationsstreit
Legitimationswesen
legitimieren
, v.
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aus mlat. legitimare
I 1
durch landesherrl. Reskript
- die vneelichen kinde moͤgen der lehenguͤter kains wegs erbfaͤhig sein ... wo aber solche vnehelich personen durch die roͤmisch kayserlich oder künigklich mayestat auß volkommenhait jrs gwalts mit außgedruckter meldung der erbschafften inn lehenguͤtern legittimiert vnd geehlicht waͤren, sein bey den gelerten strittig mainung, ob solche legitimation vnd eelichung würcklich sey oder nit1548 Perneder,Lehnr. 18rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- 1557 ZGO.2 6 (1891) 650ff.
- 1777 Moser,VölkerR. 173
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- haben die landesherren noch einige zufällige regalien als ... 4. in ihrem lande zu legitimierenum 1795 StaatsRHeilRömR. 81
- 1811 Heinke,NÖLehenR. I 222
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I 2
durch nachfolgende Eheschließung
vgl.
Legitimation (I 1 b)
- so der vater ... nachmalen bewegt worden waͤre, dieselb sein diern zů der ee zenemen vnd derohalb heüratsbrieffe ... aufgricht hette, so wurden durch solche ee die kind, so dauor ledig geborn, ... als ob sie in steender ee geboren worden waͤren, legitimirt vnd geelicht1546 Perneder,Inst.(1546) 74rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- legitimirn, ehlichen, ehlich machen, den ehkindern vergleichen1571 Roth 324Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1811 Heinke,NÖLehenR. I 222
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
den Verwandtschaftsnachweis führen
vgl.
Legitimation (I 2)
- den anderen meinen befreundten allen, so sich dem landtsbrauch zu mir legittimiren mochten, nachdem sy ... wol vermüglich und meines vermachts nicht bedurftig, schaff ich allen mitainander ... funff gulden reinisch und sechszig pfening1578 Wesener,ErbrechtÖsterr. 179 Anm. 44
- 1600 Wesener,ErbrechtÖsterr. 58
III
(sich durch Vollmacht, Paß uä.) ausweisen, etwas nachweisen
vgl.
Legitimation (II 1)
- 1610 Schulz,FremdWB. II 17
- 1663 Moser,StaatsR. 45 S. 294 u. 298
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- 1710 Heiman,Neckarschiffer I 46
- 1720 ElsMschr. 3 (1912) 520
- 1724 MittKönigsberg 2 (1910) 195
- die ... legations-secretarii haben sich ... mittelst einer von ihrem principal unterschribenen ... vollmacht ... legitimiretvor 1751 Moser,StaatsR. 45 S. 293Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kaiserlichen kommissarien legitimieren sich durch ein hofdekret, welches den ständen durch die diktatur bekannt gemacht wirdum 1795 StaatsRHeilRömR. 73