Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehde/lehde

Lehde

, f.

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Nbf. Leite durch Vermittlung des mnd. legede "niedrig gelegener Ort, Niederung, Tal" aus dem gleichbedeutenden älteren niederländischen leeghde in die deutsche Sprache aufgenommen (vgl. DWB. VI 537 u. Kluge21 431)
unbebautes, jedoch brauchbares Land, das oft wegen Hut- u. Triftzwanges brachliegen muß

lehde

, adv.

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wüst, unbebaut
zu Lehde