Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehngewand
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Lehngerichtstag
Lehngerichtsurteil
Lehnsgestalt
Lehnsgewähr
Lehn(s)gewährde
lehnsgewährdig
Lehngewand
, n.
besonders kostbare Kleidung des Kaisers einschließl. der Reichsinsignien bei der Verleihung v. Reichslehen, auch die Kleidung des fürstlichen Lehnsempfängers bei der Zeremonie
- das ... lehengewant, nemlich kron, zcepter, apfel, schwert, alban, casel, hentschuch, schuch und was desselben darzue gehört1509 JbKunsthistKaiserh. 1 (1883) p. 48
- 1511 MIÖG. 71 (1963) 331
- Mitte 16. Jh. AugsbChr. VIII 354 Anm. 1
- 1668 Fugger,Ehrensp. 767
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