Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnungsrecht

Lehnungsrecht

, n.

Mietrecht
  • [nach Anführung einzelner Mietbedingungen:] in allem übrigen soll es bleiben bey dem, wie das gemeine lehnungsrecht in unser statt brauch und ordnung mit sich bringt
    1694 Schreiber,Erbleihe in Straßburg 326