Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnwehr
Artikel davor:
Lehnsvetter
Lehn(s)vogt
Lehn(s)vogtei
Lehnvorschreibung
Lehnvorträger
(Lehnwahrschaft)
(Lehnwahrung)
Lehnwald
Lehn(s)ware
Lehnwasser
Lehnwehr
, f.
Bewaffnung mit geliehenen (an Stelle von eigenen) Waffen
- soll ein ... ratt einsehung thun, damit die bürgerschaft, auch die holden auf den dörfern allweg mit guter wehr gefasst seien, und die lehne-wehr abgestellt werde1542 Ödenburg/MHungJurHist. V 2 S. 33