Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): leibangeboren

leibangeboren

, adj.

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durch ein Leibeigenschaftsverhältnis angestammt
  • abe ... sich einer gegen seinen leipangeporenen herrn ungehorsamb bewist ..., wie sich die herschaft gegen den angehoerichen halten sulle
    14. Jh. Eifel/GrW. VI 623