Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): leibbrüchig

leibbrüchig

, adj.

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mit einem körperlichen Schaden behaftet
  • wo aber einer den andern beschedigt, also das er ime lemig oder leibbrüchig machte, das ist schwerer und soll zum richter ston
    1592 WürtLändlRQ. I 351
unter Ausschluss der Schreibform(en):