Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibeigenschaftsfall

Leibeigenschaftsfall

, m.

Todesfall innerhalb eines Leibeigenschaftsverhältnisses
  • nach dero todt der leibfall von ihrer verlaßenschafft, wie in leibaigenschaftsfällen gebräuchig, wann dieselbe sich bei lebzeithen nicht abgekauft, gethaidiget werden solle
    1678 Gochsheim 762