Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leib(es)strafe
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, f.
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Kriminalstrafe, die in der Zufügung eines empfindlichen, vom Bestraften körperlich erfahrbaren od. sich auf dessen Körper beziehenden (unehrl. Begräbnis) Übels besteht, von der Lebensstrafe (I) nicht immer klar abzugrenzen
- bei verlierung seiner gueter und leibs straf1386 SPöltenUB. II 280 Anm.
- wirt dem mentschen dass leben geschenckht, vnd sonst ein lybstroff ... vffgelegt, alss dan hörend die keisserlichen recht ... vff vnd wirth nach gnaden ... gevrtheilt1. Hälfte 15. Jh. GlarusGO. 132
- nach 1464 BayreuthStB.2 20
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- was sachen sein, darumb ainer den todt oder ander leibstraff verschuldt hat1478 Steiermark/ÖW. VI 32Faksimile (ca. 47 KB)
- bei leib- und guetstraffvor 1483 NÖsterr./ÖW. IX 820Faksimile (ca. 53 KB)
- 1484 Eberbach aN. 102
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- die clag strenglich zur lypstraff oder glympflich zur wydderkare mit geltpenen gesatzt wurde1493 Nowak,Künzelsau 68
- das ein rat ... mit leibstraff, auch gar zum tod richten möcht, das doch nit sein mag, dann er den pan vber des menschen blut nit hat1497 VerhNdBayern 39 (1903) 81
- von leybstraff, die nit zum tode oder zu ewiger gefencknuss gesprochen werden vnd von ampts wegen gescheen1507 BambHGO. Art. 122Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507 - in DRQEdit
- von leybstraff, die nit zum tod oder gefenngklicher verwarung ... geurtheillt werden soll1532 CCC. Art. 196Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533 - in DRQEdit
- der fridbruch geltstraff auf im hat, und nit zum malefitz, als verweisung des lands oder dem schwert, und enthaubtung oder ander leibstraff reichet1532 SalzbBergO.(Lori) 232Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- aller ... uflauf ... bei leibstraff verbotennach 1532 WürzbZ. I 1 S. 128Faksimile (ca. 119 KB)
- niemand soll sich einlassen, in seine freundschaft zu freyende, bei vermeidung der leibstraffe, ... bluttschande zu verhütten1544 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1036Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- ban zum halssgericht vnnd leibstraffum 1551 MittFrankf. 5 (1874/79) 318
- was hohe bruͤche seynd, welcher straffe, hals, hand, und andere leibes-straffe, oder auch verweisung betrifft1555 CAug. I 49Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in peinlichen sachen, die leibstraff uff inen tragen, am ... cammergericht keyn appellation angenommen ... werde1555 RKGO.(Laufs) II 28 § 5
- by vermydung lyves straffe1556 Westphalen,Mon. II 540Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- bey vermeidung ... leib-, gelt- oder thurnstraf1562 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 268Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wo aber einer [Soldat] entlieff, soll er ... mit leibs- und lebens-straff angesehen werden1563 Moser,KreisAbsch. I 274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1571 MittStArchKöln 18 (1889) 18
- 1571 SaanenLschStat. 195
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- wann mann klagt vmb vbelthat vnnd laster, begert solche ... mit leibs straff oder andern rechtmessigen peenen vonn dem richter zustraffenTeutschForm. 1571 Bl. 5vFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1572 Fruin,Dordrecht I 180
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- das die peinlichen klagen sich auff die leibs oder ehren straff (das gleich ist) beziehen soll1574 Frey,Pract. 655Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sich ire [d. Konsistoriums] erkentnis, als ein geistlich gericht, auf leib, und lebens straf nicht erstrecken kan1574 Jena/Sehling,EvKO. I 1 S. 251Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wider den ehebruch ... mit ernster leibsstrafe vorfahren solle werden1585 Hadeln/Sehling,EvKO. V 442Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- soll niemand den andern vor dat hoge gericht heischen ... es betreffe dan liebsstraf1590 BeitrEssen 20 (1900) 146
- statt E. ... hat ... malefiz und der hohen obrigkeit anhangende geldt- oder leibsstrafen1600 Eppingen 835Faksimile (ca. 59 KB)
- 1601 MHungJurHist. V 2 S. 92
- alle peinliche sachen, die leib vnd lebens straffe ... auff sich tragen, ... sollen vors erste im niederngerichte angefangen ... werden1603/05 HambGO. I 12 Art. 1Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sie die gesetz ... mit diebstal, brand, mord, ehebruch, rauberey ... ubertretten und also die leibsstraff verdienet ... haben1618 Osnabrück/Sehling,EvKO. VII 1 S. 288Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1619 GeldernLR. 811
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- um 1625 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 140 Anm. 162
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- in peinliche sachen, so eine leibesstraff auff sich tragen ... setzen ... wir ... daß die revision nicht verstattet ... werden sol1627 CJBohem. V 2 S. 259Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1631 Groot,Inleid.(1952) 304
- 1650 EstRitterLR. 462
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- daß fluechen ist bei leib straff verbotten1667 Innviertel/ÖW. XV 20
- das duelliren, zweybalgen und schlagen bey vermeidung gewisser darauff gesetzter leibes- lebens- haab- und guͤter-straffe verboten [sein soll]1688 CCMarch. II 3 Sp. 20Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wann solche verbrechen zusammen kommen, deren eines die lebens, das andere eine das leben nit benehmende leibs-straff auf sich traͤgt, so ists allein an der ordentlichen lebens-straff genug1690 Weingarten,Fasc. II 391Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die leibesstraffe der ruthen-stäupe1700 AbhStaatswStraßb. VII 99
- die geringste hauß-diebstaͤhl, so von knecht und maͤgdten begangen werden, mit ... leib und lebens straff angesehen werden1708 BernStR. VII 1 S. 263Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1715 BadLO. 147 u. 245
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- leibes-straffen der soldaten bestehen darinnen, dem delinquenten eine gewisse anzahl pruͤgel ... zuerkennen: durch die spißruthen lauffen zu lassen ... die gage oder den sold zu verringern, den wall zu bauen1717 Hübner,ZtgLex.8 940Faksimile - in Google Books
- leibes-straffen bestehen in einer plage, die entweder uͤberhin gehet, oder bestaͤndig bleibet. zu dem ersten gehoͤren die zuͤchtigung mit ruthen im gefaͤngniß, staupenschlag, wippen, zu den letztern verdammung auf die galeren ... oder zu stetswaͤhrender arbeit, ... abhauung der finger, hand, ausschneidung der zunge, abschneidung der ohren, nasen, ausstechung der augen, brandmarcken, belaͤhmung eines fusses1738 Hayme 1187Faksimile - in Google Books
- die leibsstraffen sind erstlich: ... jene, welche unmittelbar eine leibespein ... verursachen ... jene, welche ... durch anhaltung zur oͤffentlichen arbeit den leib plagen ... dann ... jene, wodurch jemand zur oͤffentlichen schand leiblich ausgestellet wird; und endlich ... sind auch jene straffen anhero zu ziehen, welche die freyheit des aufenthalts an gewissen orten benehmen oder einschraͤnken1769 CCTher. 6 § 1Faksimile - in Google Books
- zu den in den meisten gerichten Deutschlandes annoch uͤblichen leibesstrafen rechnet man: ... den staupenschlag ... das brandmahl ... die einziehung eines theils des vermoͤgens ... den verlust der ehre ... die landesverweisung ... die stellung am pranger ... der oͤffentlich zu leistende widerruf ... die verurtheilung zu den oͤffentlichen arbeiten ... eine geldbusse ... ein immerwaͤhrendes gefaͤngniß ... ferner... das unehrliche begraͤbniß1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 124
- an schwangern weibern darf ... keine marter vorgenommen, noch eine leibsstrafe ... vollzogen werden1785 Fischer,KamPolR. I 50Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1794 PreußALR. II 17 § 120
- 1798 RepRecht I 118
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- die redensart freye hoͤchste ... bedeutet so viel, als bey leib- und lebensstrafe1801 RepRecht VII 232Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn jemand, welcher eines hochverraths schuldig befunden worden, sich der koͤrperlichen strafe durch die flucht entzogen hat ... pflegt ... die vollstreckung der verwirkten leibesstrafe an seinem bildnisse vollzogen zu werden1801 RepRecht VIII 271Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)