Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibfallrecht
Artikel davor:
Leib(es)erbe
Leiberbeknabe
1Leiberung
2Leiberung
Leiberverpachtung
Leibeserbburglehen
(Leibfahr)
leibsfahrend
Leib(s)fall
leibfällig
Leibfallrecht
, n.
Anspruch des Heimatpfarrers auf den vierten Teil dessen, was eine fremde Kirche bei der auswärtigen Bestattung eines Gemeindemitgliedes eingenommen hat
- 1659 Königshoven,Chr. 1131
- 1793 Lang,Steuerverf. 175
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