Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibmaut
Artikel davor:
leiblich
leiblos
Leiblose
leiblosen
Leiblösung
Leib(s)mann
Leib(es)mann(s)erbe
Leibsmannlehen
leibsmannlehnbar
Leib(es)mann(s)lehn(s)erbe
Leibmaut
, f.
wie Leibzoll
- 1611 Österreich/Schnee,Hoffinanz V 224
- 1765 Blau,BöhmGlasm. I 218
- alle ... von den juden bisher abgeforderten, und sie von den christen unterscheidenden leibmauten ...sollen ... eingestellt ... werden1781 HdbchÖstGes. IV 80