Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibschädiger

Leibschädiger

, m.

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wer eine Körperverletzung begeht
  • toͤdtlich leibschaͤdiger sollen gefanngen werden
    TirolLO. 1573 Reg. 46
unter Ausschluss der Schreibform(en):