Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibschaft

Leibschaft

, m.

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wie Leibessteuer (I) 
  • 1553 Blieskastel 43
  • 1598 MittPfalz 49 (1929) 25
  • wann einer an diesen ort ziehen will und zuvor sein schaft, auch schulden und anders auszgericht, so möge derselbig mit wissen eines schultheiszen an solchen ort eines, ... frei ledig ziehen und giebt keinen leibschaft hinder sich
    oJ. Rheinpfalz/GrW. V 662