Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): leib(s)herrlich
Artikel davor:
Leib(s)gürtel
1Leibgut
2(Leibgut)
Leibhaber
Leibhaft
leibhaft
leibhaftig
leibenhaftiglich
Leib(s)henne
Leib(s)herr
leib(s)herrlich
, adj.
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dem Leibsherrn gebührend, zustehend
- alle ... unser bürger und bürgerin ... sambt iren sonen und dochtern ... derselben leibaigenschaft frei und entlich ledig gezalt ... und aus unsrem leibsherlichen gewalt und nit weiter gelassen haben1537 Mergentheim 162Faksimile (ca. 65 KB)
- 1785 Fischer,KamPolR. I 175 u. 741
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- das teutsche eigenthum ist entweder leibherrlich, gutsherrlich oder lehenherrlich. jedes gab eigenen gerichtsbarkeiten den ursprung1785 Fischer,KamPolR. II 31Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1798 RepRecht I 44
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